AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stark.Concept für Unternehmer

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen von Stark.Concept gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Besteller“). 

1.2 Stark.Concept verkauft Medizingeräte ausschließlich an die in Ziff. 1.1 Genannten. Sport- und Trainingsgeräte verkauft Stark.Concept auch an Verbraucher (§ 13 BGB), für die separate Geschäftsbedingungen gelten. 

1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Stark.Concept ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. 


 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle schriftlichen oder per E-Mail übermittelten Angebote von Stark.Concept, die an namentliche Adressaten gerichtet sind, sind für 30 Tage ab Angebotsdatum bindend. Wird die Annahme durch den Besteller erst nach Ablauf dieser Frist erklärt, gilt dies als neues Angebot des Bestellers und ein Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von Stark.Concept zustande. 

2.2 Allgemeine Angebote wie bspw. auf der Homepage von Stark.Concept sind hingegen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit hingewiesen wurde. Eine Bestellung auf Grund eines allgemeinen Angebots gilt als verbindliches Vertragsangebot des Bestellers. Stark.Concept kann ein solches Vertragsangebot innerhalb von zwei Werktagen nach seinem Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. 

2.3 Gegenüber den Angaben von Stark.Concept zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten oder Produktbezeichnungen) sowie dessen Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) behält sich Stark.Concept Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind.

 


3. Preise und Zahlung

3.1 Wenn nicht anders vereinbart gelten die Preise ab Lager von Stark.Concept 61440 Oberursel bzw. ab Werk des Herstellers GymnaUniphy in Bilzen (Belgien). Der Preis für den Transport ist im Preis nicht enthalten. 

3.2 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Stark.Concept bzw. seiner kooperierenden Hersteller zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten – wenn nicht anders vereinbart – die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Stark.Concept (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). 

3.3 Bei Lieferungen in Länder der Europäischen Union ist der Besteller verpflichtet, Stark.Concept spätestens bei Bestellung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. 

3.4 Die Vergütung ist ohne jeden Abzug innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme fällig und per Überweisung zu leisten, sofern nicht – bspw. bei schwacher Bonität des Kunden – Vorkasse vereinbart wird. Für Lieferungen ins Ausland ist immer Vorkasse zu leisten, sofern nicht anderweitig vereinbart. Stark.Concept behält sich vor, die Bonität des Bestellers laufend zu prüfen, bspw. durch Einholung von Auskünften aus Kreditauskunfteien. Der Besteller kommt ohne weite- res 14 Kalendertage nach Lieferung und Rechnungsstellung in Verzug. 

3.5 Ist der Besteller mit einer Rechnung in Verzug, sind sämtliche Rechnungen für bis dahin erbrachte Leistungen durch Stark.Concept sofort fällig. Stark.Concept ist in diesem Fall berechtigt, für künftige Leistungen Vorleistung oder Sicherheit zu verlangen. § 321 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
3.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder nicht mit der Forderung von Stark.Concept im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

 


4. Rückverfolgung der Produkte


Für jedes Gerät, das für medizinische Zwecke verwendet wird, ist der Besteller verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Kunden und den Standort der Geräte zu führen, seinen Käufern dieselben Pflichten auferlegen und sicherzustellen, dass die Kunden im Falle eines Produktrückrufes oder einer anderweitigen Korrekturmaßnahme schnellstmöglich kontaktiert werden können.

 

 

5. Lieferung und Verzug

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager von Stark.Concept oder seinen kooperierenden Herstellern.
5.2 Die von Stark.Concept angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, in der schriftlichen Auftragsbestätigung werden ausdrücklich verbindliche Fristen genannt. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt, in dem die Kaufsache das Lager von Stark.Concept oder seinen kooperierenden Herstellern verlässt oder zu dem Stark.Concept dem Besteller Versandbereitschaft angezeigt hat.
5.3 Die Einhaltung von Lieferfristen durch Stark.Concept setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit Stark.Concept die Verzögerung zu vertreten hat.
5.4 Zu Teillieferungen ist Stark.Concept nur berechtigt, wenn die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.
5.5 Gerät Stark.Concept mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird Stark.Concept eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Stark.Concept auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 9 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
5.6 Bei Lieferungen, die nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Bestellers später als zu den vereinbarten Lieferterminen vorgenommen werden sollen, hat die Zahlung so zu erfolgen, als ob die Lieferung fristgerecht durchgeführt worden wäre.
5.7 Stark.Concept haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Stark.Concept nicht zu vertreten hat. Stark.Concept wird den Besteller von solchen Ereignissen unverzüglich benachrichtigen. Sofern solche Ereignisse Stark.Concept die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vo- rübergehender Dauer ist, ist Stark.Concept zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Stark.Concept vom Vertrag zurücktreten.

 


6. Gefahrübergang und Abnahme

6.1 Die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Stark.Concept noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. 

6.2 Ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet, so muss diese unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise innerhalb einer Woche nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch Stark.Concept erfolgen. 


 


7. Eigentumsvorbehalt


7.1 Von Stark.Concept gelieferte Waren verbleiben im Eigentum von Stark.Concept bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen von Stark.Concept aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller, insbesondere bis dieser den Saldoausgleich herbeigeführt hat (Kontokorrentvorbehalt).
7.2 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf eigene Kosten sorgfältig zu verwahren, instand zu halten und zu reparieren und gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Der Besteller ist verpflichtet, Stark.Concept einen Schaden am Vorbehaltseigentum unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen ist Stark.Concept die Versicherungspoli- ce zur Einsicht zu übermitteln. Der Besteller tritt Stark.Concept im Voraus sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag ab. Die Abtretung wird von Stark.Concept hiermit angenommen. Hat der Besteller den Liefergegenstand nicht ausreichend versichert, so ist Stark.Concept berechtigt aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.
7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Besteller Stark.Concept unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.4 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Eigentumsübergang auf den Endkunden, Versicherungsfall, uner- laubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Stark.Concept ab. Die Abtretung wird von Stark.Concept angenommen. Stark.Concept ermächtigt den Besteller widerruflich, die an Stark.Concept abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält, insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeldforderung in Verzug gekommen ist, kann Stark.Concept von ihm verlangen, die Abtretung offenzulegen und ihm die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
7.5 Bei vertragswidrigen Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Stark.Concept nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. In der Zurück- nahme der Ware durch Stark.Concept liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Stark.Concept ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers – abzüglich angemessener Verwer- tungskosten – anzurechnen. 

7.6 Übersteigt der Wert der Stark.Concept nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten dessen Ansprüche um mehr als 10 %, ist Stark.Concept hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Stark.Concept. 

7.7 Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, kann sich Stark.Concept andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und beim Schutz dieser Rechte mitzuwirken. 


 


8. Softwarebenutzung


8.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Ware einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Lieferge- genstand überlassen; die Nutzung auf einem anderen System bedarf der Zustimmung von Stark.Concept. Stark.Concept kann diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund zurückhalten und außerdem an die Zahlung einer angemessenen Gebühr binden. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. 

8.2 Die Software von Medizingeräten darf aus regulatorischen Gründen ausschließlich auf dem Gerät genutzt werden, das mit der Software ausgeliefert wurde. 

8.3 Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbe- sondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Stark.Concept zu verändern. Stark.Concept ist nicht verpflichtet, dem Besteller den Quellcode zu übergeben. 


 


9. Schadensersatz


9.1 Für eine von Stark.Concept zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht, haftet Stark.Concept nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet Stark.Concept nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. 

9.2 Soweit Stark.Concept kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet Stark.Concept nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden. 

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haftet Stark.Concept nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
9.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen Stark.Concept aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
9.5 Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 9.1 – 9.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

 


10. Gewährleistung


10.1 Erweisen sich Lieferungen oder Leistungen von Stark.Concept als mangelhaft, so ist Stark.Concept verpflichtet, die Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Stark.Concept; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
10.2 Stark.Concept ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 

10.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller den Kaufpreis herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Daneben kann der Besteller Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 9 verlangen. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen. 

10.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – außer bei Arglist und vorbehaltlich von Ziff. 9.5 – 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. 

10.5 Die gesonderten Garantiebedingungen der mit Stark.Concept kooperierenden Hersteller bleiben hiervon unberührt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Garantiebedingungen gehen die Garantiebedingungen vor. 


 


11. Auskünfte und technische Beratung


Die Auskünfte und Empfehlungen von Stark.Concept erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, Stark.Concept hat sich ausdrücklich und schriftlich zur Erteilung von Auskünften und Empfehlungen verpflichtet. Ob ein Produkt auch für die speziellen Anwendungsfälle des Bestellers geeignet ist, hat der Besteller selbst zu untersuchen. Auskünfte und Informationen von Stark.Concept stellen keine Beschaffenheitszusage für dessen Produkte dar.

 


12. Exportkontrolle


12.1 Stark.Concept verkauft seine Produkte nicht in Länder, für die die EU oder die USA ein Embargo erlassen haben. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Besteller in einem solchen Embargoland wohnt oder eine Weiterlieferung in ein solches Land beabsichtigt, ist Stark.Concept zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. 


 


13. Rechtswahl und Gerichtsstand


13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
13.2 Als Gerichtsstand wird Oberursel (Taunus) vereinbart. Stark.Concept ist darüber hinaus berechtigt, seine Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen. Stark.Concept hat daneben die Wahl, alle sich aus der Ge- schäftsbeziehung mit dem Besteller ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu lassen. Auf Aufforderung des Bestellers ist Stark.Concept verpflichtet, dieses Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Rechtsstreits innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Aufforderung durch Erklärung gegenüber dem Besteller auszuüben, wenn der Besteller gerichtliche Schritte gegen Stark.Concept einleiten möchte.